Allgemeine Geschäftsbedingungen ONLYONEWAY
1. Geltungsbereich
1.1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Geschäftsbeziehungen bzw. Aufträge über Agenturleistungen, welchen zwischen Alexander Hollstein, Inhaber der ONLYONEWAY Agentur, Klemmstraße 11, 04277 Leipzig (nachfolgend „ONLYONEWAY“) und den Kunden (nachfolgend „Kunde“) geschlossen werden. Die AGB gelten nur, wenn der Kunde Unternehmer i.S.v. § 14 BGB ist. ONLYONEWAY erbringt Leistungen und schließt Verträge ausschließlich mit Unternehmern sowie juristischen Personen des öffentlichen Rechts. Ein Vertrag mit Verbrauchern ist ausgeschlossen.1.2. Unternehmer im Sinne dieser AGB sind alle natürlichen oder juristischen Personen, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln
1.3. Für alle Verträge zwischen ONYLONEWAY und ihren Kunden gelten ausschließlich diese AGB.
1.4. Es gelten die jeweils bei Abschluss des Vertrags gültigen AGB in der aktuellen Fassung.
1.5. Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur mit Zustimmung von ONLYONEWAY Anwendung, die mindestens der Textform bedarf. Abweichende Geschäftsbedingungen werden insbesondere nicht dadurch in Verträge einbezogen, dass der Kunde lediglich darauf Bezug nimmt und sie an ONLYONEWAY übermittelt oder ONLYONEWAY der Geltung nicht ausdrücklich widerspricht.
1.6. Die Vertragssprache ist deutsch.
2. Angebot
2.1. Beschreibungen und Darstellungen auf Webseiten, Prospekten etc. stellen keine verbindlichen Angebote dar.
2.2. ONLYONEWAY erbringt auf Basis von individuell erstellten Angeboten die vom Kunden nachgefragten Leistungen. Die Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Jedem Angebot liegen diese AGB zugrunde, wobei die Vereinbarungen im jeweiligen Angebot Vorrang vor diesen AGB haben.
2.3. Die konkrete Ausgestaltung der vom Kunden gewünschten Leistungen wird zwischen ONLYONEWAY und dem Kunden im Einzelnen abgestimmt. ONLYONEWAY verpflichtet sich in den Angeboten zu Marketingleistungen im Bereich Affiliate . Dies umfasst insbesondere
• Aufbau eines Partnerprogramms,
• Affiliate Management,
• Affiliate Programm Analyse,
• Affiliate Schulungen,
• Whitelabel Affiliate Management.
2.4. Ändert der Kunde die unverbindlichen Angebote von ONLYONEWAY ab, gilt dies als verbindliches, neues Angebot des Kunden an ONLYONEWAY.
3. Ablehnungsbefugnis
3.1. ONLYONEWAY behält sich vor, Vertragsanfragen abzulehnen.
3.2. ONLYONEWAY behält sich ohne Anerkennung einer entsprechenden Prüfpflicht vor, auch nach Vertragsschluss Leistungspflichten abzulehnen, wenn
• deren Inhalt gegen Gesetze und/oder behördliche Bestimmungen und/oder Rechte Dritter verstößt oder;
3.3. ONLYONEWAY informiert den Kunden für den Fall der Ablehnung. Dem Kunden stehen aus einer derartigen Ablehnung keinerlei Ansprüche gegen ONLYONEWAY zu.
4. Vertragsschluss
4.1. Der Vertrag über die Leistung (nachfolgend „Vertrag“) kommt nach Zugang (per E-Mail, Fax oder Post) eines vom Kunden unterzeichneten Angebotes bei ONLYONEWAY mit Annahmeerklärung von ONLYONEWAY zustande.
4.2. Als Vertragsbestandteile gelten der Vertrag über die Leistung, die Bestimmungen dieser AGB und im Übrigen die Bestimmungen des BGB. Diese AGB werden durch die Regelungen im Vertrag ergänzt.
4.3. Jede Änderung und/oder Ergänzung des Vertrages bedarf der Textform. Dadurch entstehende Mehrkosten hat der Kunde zu tragen.
5. Fristen und Termine
5.1. Fristen und Termine gelten nur dann als verbindlich, wenn ONLYONEWAY eine Frist oder einen Termin ausdrücklich zusagt.
5.2. Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder unter Umständen, die im Anwendungsbereich des Kunden liegen (nicht rechtzeitige Zurverfügungstellung von Inhalten etc.), hat ONLONEWAY nicht zu vertreten und ist berechtigt, das Erbringen der vertraglichen Leistung für die Dauer der Verzögerung inkl. einer angemessenen Frist hinauszuschieben. ONLYONEWAY teilt dem Kunden die Leistungsverzögerung und, sofern möglich, den Leistungszeitraum mit.
6. Vergütung, Zahlungsbedingungen
6.1. Der Kunde ist verpflichtet, die für diese Leistungen vereinbarten Preise zu zahlen.
6.2. Alle Preise und Gebühren verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern diese anfällt.
6.3. Wurde für eine Leistung ein Festpreis vereinbart, sind in diesem Preis keine Sonderleistungen oder über die beschriebene Leistung hinausgehende Leistungen enthalten. Sonderleistungen werden dem Kunden gesondert auf Basis des tatsächlich entstandenen Zeitaufwandes und auf Basis eines Stundensatzes, welcher sich aus der aktuell geltenden Preisliste von ONYLONEWAY ergibt, berechnet. Die Abrechnung erfolgt im 15-Minuten-Takt.
6.4. Auslagen für notwendige Nebenkosten, soweit sie im Angebot als „exklusive“ oder „exkl.“ gekennzeichnet sind und Zusatzleistungen, die nicht in dem Angebot enthalten sind, sind vom Kunden zu erstatten. Zu den Auslagen gehören z.B. […].
6.5. Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Kunden abgesprochen sind, sind vom Kunden zu erstatten.
6.6. ONLYONEWAY ist berechtigt, noch ausstehende Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu erbringen, wenn ONLYONEWAY nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen von ONLYONEWAY durch den Kunden aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis gefährdet wird.
6.7. Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Kunden oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche anerkannt, unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
6.8. Forderungen gegenüber ONLYONEWAY können nur mit Zustimmung von ONLYONEWAY an Dritte abgetreten werden.
7. Mitwirkungspflichten des Kunden
7.1. Der Kunde erbringt die erforderliche Mitwirkung auf eigene Kosten.
7.2. Die Einbindung und Mitwirkung des Kunden bei der Erbringung der Leistungen von ONYLONEWAY ist ein wichtiger Bestandteil der Zusammenarbeit der Vertragsparteien.
7.3. Der Kunde wird auf Umstände, die ONYLONEWAY unbekannt und für die Leistungserbringung relevant sind, unaufgefordert hinweisen.
7.4. Der Kunde wird Verstöße gegen geltendes Recht oder die Rechte Dritter bzw. diesbezügliche Bedenken gegenüber ONYLONEWAY sowie Bedenken im Hinblick auf bevorstehende Verstöße unverzüglich mitteilen.
7.5. Kommt der Kunde seiner Mitwirkungspflicht nicht oder nicht rechtzeitig nach und kann ONYLONEWAY aus diesem Grund die geschuldete Leistung ganz oder teilweise nicht innerhalb des angegebenen Bearbeitungszeitraums erbringen, so bleibt die volle Vergütung geschuldet und der für die Leistungserbringung vereinbarte Zeitraum verlängert sich angemessen. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bleibt ONYLONEWAY vorbehalten.
8. Nutzungsrechte, Urheberrechte und sonstige gewerbliche Schutzrechte
8.1. Der Kunde sichert zu, dass sämtliche Rechte an den ONYLONEWAY überlassenen Vorlagen, Texten, Grafiken, Präsentationen usw. beim Kunden liegen. Der Kunde stellt ONYLONEWAY von sämtlichen Ansprüche Dritter frei.
8.2. Die Einräumung von Nutzungsrechten, Urheberrechten, Leistungsschutzrechten sowie sonstiger gewerblicher Schutzrechte an den Leistungen von ONYLONEWAY gehen nur in dem im Vertrag mit dem Kunden vereinbarten Umfang über. Jede anderweitige, darüber hinaus gehende und/oder abändernde Nutzung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch ONYLONEWAY (per E-Mail, Fax oder Post genügt). In einem solchen Fall ist ONYLONEWAY berechtigt, die Gestattung von der Zahlung eines zusätzlichen Nutzungshonorars abhängig zu machen.
8.3. Von der Einräumung von Nutzungsrechten ausgeschlossen, sind Entwürfe, Skizzen und Konzepte.
8.4. Nutzungsrechte an Leistungen, welche bei Beendigung der Zusammenarbeit der Parteien noch nicht bezahlt sind, verbleiben vorbehaltlich einer anderweitigen vertraglichen Regelung mit dem Kunden bei ONYLONEWAY.
9. Vertraulichkeit
9.1. „Vertrauliche Informationen“ sind alle Informationen und Unterlagen der jeweils anderen Vertragspartei, die als vertraulich gekennzeichnet oder aus den Umständen heraus als vertraulich anzusehen sind, insbesondere Informationen über betriebliche Abläufe, Geschäftsbeziehungen und Know-how, sowie – für den Auftragnehmer – sämtliche Arbeitsergebnisse.
9.2. Die Vertragsparteien vereinbaren, über solche vertrauliche Informationen Stillschweigen zu wahren. Diese Verpflichtung besteht für einen Zeitraum von zwei Jahren nach Beendigung des Vertrags fort.
9.3. Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind solche vertraulichen Informationen,
• die dem Empfänger bei Abschluss des Vertrags nachweislich bereits bekannt waren oder danach von dritter Seite bekannt werden, ohne dass dadurch eine Vertraulichkeitsvereinbarung, gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verletzt werden;
• die bei Abschluss des Vertrags öffentlich bekannt sind oder danach öffentlich bekannt gemacht werden, soweit dies nicht auf einer Verletzung dieses Vertrags beruht;
• die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder auf Anordnung eines Gerichtes oder einer Behörde offengelegt werden müssen. Soweit zulässig und möglich wird der zur Offenlegung verpflichtete Empfänger die andere Vertragspartei vorab unterrichten und ihr Gelegenheit geben, gegen die Offenlegung vorzugehen.
10. Vertragsbeendigung
10.1. Die Kündigung des jeweiligen Auftrages bedarf der Schriftform. Zur Wahrung der Schriftform genügt die telekommunikative Übermittlung, insbesondere per Telefax oder per E-Mail, sofern die Kopie der unterschriebenen Erklärung übermittelt wird.
10.2. Für die Beendigung der Aufträge gelten, vorbehaltlich abweichender Regelungen im Vertrag, im Übrigen die gesetzlichen Vorschriften.
10.3. Sind die Aufträge Dauerschuldverhältnisse und ist in den Aufträgen zu Laufzeit und Kündigungsfrist nichts vereinbart, werden die Leistungsbestandteile der Aufträge, die Dauerschuldverhältnisse sind, auf unbestimmte Zeit mit einer Frist zur Kündigung von acht Wochen geschlossen.
11. Ausschluss rechtlicher Prüfung, Beratung und Mitwirkungspflichten
11.1. Die Leistungen von ONLYONEWAY beinhalten, vorbehaltlich ausdrücklicher Vereinbarung, keine rechtliche Prüfung oder rechtliche Beratung (zum Beispiel markenrechtlicher, urheberrechtlicher, datenschutzrechtlicher oder wettbewerbsrechtlicher Art) sowie Erfüllung von gesetzlichen Informationspflichten des Kunden (z.B. Anbieterkennzeichnung, Datenschutzerklärung, Verbraucherunterrichtung bei Fernabsatzverträgen, Prüfungspflichten bei Linksetzung, Prüfungspflichten für die Inhalte von Forumsdiskussionen, Blogs und Chaträumen, Pflichten zu Beachtung medienrechtlicher Vorschriften, insbesondere Vorschriften zum Schutz von Kindern und Jugendlichen, etc.).
11.2. ONLYONEWAY darf vom Kunden bei berechtigten Zweifeln an der rechtlichen Zulässigkeit einer Maßnahme, deren Freigabe verlangen und die Durchführung der Maßnahme so lange zurückstellen.
11.3. Der Kunde stellt ONLYONEWAY von allen Ansprüchen und Schäden frei, die ONLYONEWAY durch Rechtsverstöße erleidet, die dem Kunden zuzurechnen sind.
12. Gewährleistung, Haftung
12.1. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die sonstige Haftung für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von ONLYONEWAY oder deren Erfüllungsgehilfen beruhen.
12.2. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet ONLYONEWAY nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
12.3. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
12.4. Die Haftung von ONLYONEWAY nach dem Produkthaftungsgesetz und nach anderen gesetzlich zwingenden Haftungsregelungen bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und –ausschlüssen unberührt.
12.5. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von ONLYONEWAY.
13. Schlussbestimmungen
13.1. Die Rechtsbeziehung der Vertragsparteien unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
13.2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen den Vertragsparteien ist Leipzig. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben hiervon unberührt.
13.3. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser AGB bedürfen der Schrift- oder Textform. Dies gilt auch für die Änderung des Formerfordernisses selbst.
13.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird hierdurch die Geltung der anderen Bestimmungen im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird von den Vertragsparteien einvernehmlich durch eine rechtswirksame Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.